Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat den Süßwarenhersteller HARIBO aus Bonn heute dazu verurteilt, an einen einem 44jährigen Vereinsmitarbeiter aus Bielefeld Schadensersatz zu leisten

Nach den heutigen Feststellungen des Senats hatte der Kläger ein von der verklagten Firma in Form einer Colaflasche hergestelltes Fruchtgummi gekaut und dabei auf in der Masse befindliche Fremdkörper, Partikel aus Putzmaterialien, gebissen. Diese waren bei der Herstellung in das Fruchtgummi gelangt. Durch den Biss auf einen der Fremdkörper hatte der Kläger an zwei seiner Zähne Schäden erlitten, so dass sie überkront werden mussten.

Die Feststellungen des Senats beruhen auf dem Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere dem Gutachten eines im heutigen Termin als Sachverständigen angehörten Dipl.-Biologen und Dipl.-Chemikers aus Steinfurt. Der Sachverständige hat bestätigt, dass der Kläger ein Produkt der Beklagten gekaut haben könne - diese Überzeugung hat der Senat zudem aus früheren Zeugenvernehmungen gewonnen. Außerdem hat der Sachverständige bestätigt, dass sich in dem gekauten Fruchtgummi Partikel aus Putzmaterialien befanden, die bei der Herstellung in die Gelatine des Fruchtgummis gelangt sein müssen, und dass ein Kauen auf dieser Masse die vom Kläger erlittenen Zahnschäden herbeiführen kann. Nach den Erläuterungen des Sachverständigen können auch hochoptimierte Produktionsprozesse in Einzelfällen derart fehlerhafte Produkte herstellen.

Nach den getroffenen Feststellungen trifft die Beklagte, so der Senat, eine Produkthaftung, weil sie ein mit einem Fehler behaftetes Produkt in den Verkehr gebracht hat und der Kläger hierduch den in Frage stehenden Zahnschaden erlitten hat. Für diese Schäden hat der 21. Zivilsenat dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 € zugesprochen und eine Verpflichtung der beklagten Firma festgestellt, dem Kläger auch die Kosten der Zahnbehandlung zu ersetzen.

Die Entscheidung des Senats ist nicht mit der Revision anfechtbar, weil der Senat dieses Rechtsmittel nicht zugelassen hat.

Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.05.2013 (21 U 64/12)

Christian Nubbemeyer, Pressedezernent
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Weine von Drostdy-Hof - Südafrika im Glas / 1994 gewann Schindlers Liste sieben Oscars, Nelson Mandela die Präsidentenwahl und sein Land schnell wachsende Bedeutung in der faszinierenden Welt der Weine

Kein Land wie das Weinland Südafrika: Tatsächlich schaffte - nach Abschaffung der Apartheid - Südafrikas Weinexport den Anstieg von 51 Millionen auf über 370 Millionen Liter jährlich. Doch der größere Teil der Gesamtproduktionsmenge von 872 Millionen Litern aus dem vergangenen Jahr 2012, wird im Land bleiben - bestenfalls zum Genuss oder zur weiteren Verarbeitung.

Auch der Anbau des "Kapweins" hat sich seit 1994 spannend gewandelt: Neue Sorten-Bepflanzungen und innovative Weinbereitungsverfahren erfüllen heute die populärer werdenden Wünsche nach Trinkbarkeit und Fruchtigkeit. Der Anteil an Neupflanzungen veredelter Reben für hochwertige Weine liegt derzeit über 40 %, von denen etwa 70 % jünger als zehn Jahre und rote Sorten sind. Die traditionelle Dominanz der Weißweine hat sich damit aus Südafrika verabschiedet. Vergleichen Sie die stilistischen Merkmale eines Chardonnay-Kaps aus den 1980er-Jahren mit denen eines 2000er-Jahrgangs, wird Ihnen die aktuelle Qualität mit weniger Holz, natürlicher Fruchtigkeit und intensiverem Terroir sicher deutlich besser munden. Klasse und Masse: 425 Güter produzieren fast 4.000 verschiedene südafrikanische Weine. Mehr als zwei Drittel stammen aus der Provinz Westkap und hier aus den Regionen um Stellenbosch, Franschoek, Paarl und Somerset West.

Das Weingut Drostdy liegt ebenfalls in der Provinz Westkap. Genauer, im malerischen Breede-River-Tal. Umgeben von den bis zu 2.200 Meter hohen Bergen des Witzenberg-Massivs und der Groot Winterhoek Wilderness. Hier, exakt 800 Meter über dem Meeresspiegel, findet sich das Weinstädtchen Tulbagh und zählt keine 7.000 Einwohner. Viel mehr wird für Sie die harmonische Komposition der Weine zählen, die seit Beginn 1970er-Jahre das Drostdy-Hof-Etikett tragen. Drostdy Wineries residieren seit 1804 in einem mittlerweile denkmalgeschützten Gebäude eines Terrains, das mit seinen außergewöhnlichen mesoklimatischen Bedingungen außergewöhnliche Weine hervorbringt. Warum Kellermeister Frans du Toit dazu ausschließlich Trauben bester Lagen des Western Cape selektiert? Lassen Sie sich das bitte von Ihrem guten Geschmack und vom Charakter Ihres Drostdy-Favoriten beantworten.

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